Mietkauf · FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Mietkauf

Mehr als 30 ehrliche Antworten zum Mietkauf — von der 30 %-Anzahlung über den Eigentumsübergang bis zu Steuer und Versicherung. Keine SCHUFA, keine Creditreform, 100 % Vertragsabschluss.

Keine Bonitätsprüfung · 100 % Vertragsabschluss
Grundlagen
Was ist Mietkauf genau?+
Mietkauf ist eine Mischform aus Miete und Ratenkauf. Sie zahlen monatliche Raten und werden am Ende der Laufzeit automatisch Eigentümer des Fahrzeugs — ohne erneute Abschlusszahlung, ohne Restwertrisiko. Anders als beim Leasing geht das wirtschaftliche Eigentum bereits ab Vertragsbeginn auf Sie über.
Worin unterscheidet sich Mietkauf von Leasing?+
Leasing = reine Nutzung, Rückgabe am Ende, Bonitätsprüfung. Mietkauf = automatischer Eigentumsübergang, keine SCHUFA-Prüfung, 30 % Anzahlung erforderlich. Mietkauf eignet sich besonders, wenn Sie das Fahrzeug behalten möchten oder bei der Bonität Hürden bestehen.
Warum gibt es beim Mietkauf keine Bonitätsprüfung?+
Weil die hohe Anzahlung von 30 % sowie der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers das Ausfallrisiko nahezu eliminieren. Das Fahrzeug dient während der Laufzeit als Sicherheit. Dadurch entfallen SCHUFA, Creditreform und vergleichbare Auskünfte vollständig — der Vertrag geht zu 100 % durch.
Für wen lohnt sich Mietkauf besonders?+
Für Selbstständige, Existenzgründer, Freiberufler, Unternehmen mit schwacher Bilanz, Privatpersonen mit SCHUFA-Eintrag und alle, die das Fahrzeug langfristig nutzen und am Ende besitzen wollen. Auch für Käufer von Sonderfahrzeugen mit unsicherem Restwert (Tuning, Importe, Sammlerfahrzeuge) ist Mietkauf oft die einzige seriöse Finanzierungsform.
Anzahlung & Bonität
Warum sind 30 % Anzahlung Pflicht?+
Die 30 % bilden die Sicherheit, die normalerweise eine Bonitätsprüfung ersetzen würde. Sie senken zudem die monatliche Rate spürbar, verkürzen die Laufzeit und sorgen dafür, dass das Fahrzeug während der gesamten Laufzeit über dem Restwert finanziert ist (keine Unterdeckung).
Kann ich mehr als 30 % anzahlen?+
Ja, jederzeit. Eine höhere Anzahlung (z. B. 40–50 %) reduziert die monatliche Rate, die Gesamtzinslast und die Laufzeit. Die 30 % sind das Minimum, nach oben gibt es keine Grenze.
Was ist, wenn ich die 30 % nicht aufbringen kann?+
Dann ist klassisches Leasing oder ein Kredit der richtige Weg. Wir prüfen ergebnisoffen, welche Variante zu Ihrer Situation passt — auch eine Kombination aus Eigenmitteln und externer Finanzierung der Anzahlung ist möglich.
Wird wirklich GAR KEINE Auskunft eingeholt?+
Korrekt — weder SCHUFA noch Creditreform, weder Bürgel noch Infoscore. Auch keine Schufa-Eigenauskunft erforderlich. Wir benötigen lediglich Ihren gültigen Personalausweis und (bei Gewerbe) einen aktuellen Handelsregisterauszug zur Identitätsprüfung nach Geldwäschegesetz.
Gibt es trotzdem eine Identitätsprüfung?+
Ja — gesetzlich vorgeschrieben (GwG §10). Wir verifizieren Ihre Identität per Personalausweis und ggf. Video-Ident. Das ist KEINE Bonitätsauskunft und hat keinen Einfluss auf Ihren SCHUFA-Score.
Eigentum
Wann werde ich Eigentümer des Fahrzeugs?+
Wirtschaftliches Eigentum besteht ab Vertragsbeginn (das Fahrzeug wird in Ihrer Bilanz aktiviert). Rechtliches Eigentum geht mit Zahlung der letzten Rate automatisch auf Sie über — es ist kein zusätzlicher Kaufvertrag, keine Abschlussrate und keine Übergabegebühr fällig.
Wer wird im Fahrzeugbrief eingetragen?+
Halter sind Sie ab dem ersten Tag. Eigentümer im Sinne des KFZ-Briefs ist während der Laufzeit der Verkäufer (Eigentumsvorbehalt). Nach der letzten Rate wird der Brief auf Sie umgeschrieben — diesen Service übernehmen wir kostenlos für Sie.
Was bedeutet 'Eigentumsvorbehalt'?+
Eine rechtlich übliche Sicherung: Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung formales Eigentum des Verkäufers, Sie nutzen es uneingeschränkt. Diese Konstruktion erlaubt überhaupt erst den Verzicht auf eine Bonitätsprüfung.
Kann ich das Fahrzeug während der Laufzeit verkaufen?+
Ein Verkauf ist während der Laufzeit nur mit unserer Zustimmung möglich, da wir Eigentumsvorbehalt halten. In der Praxis lösen wir den Vertrag vorzeitig ab (Restbetrag plus geringer Bearbeitungsgebühr), Sie verkaufen das Fahrzeug dann frei. Wir bieten auch eine Vermittlung an gewerbliche Aufkäufer.
Kosten & Rate
Wie setzt sich die Mietkaufrate zusammen?+
(Bruttokaufpreis – Anzahlung) ÷ Laufzeit + Zinsanteil + Bearbeitungsgebühr. Da es keinen Restwert gibt, tilgen Sie das Fahrzeug vollständig — die Rate ist daher rechnerisch höher als beim Leasing, dafür gehört Ihnen am Ende der Wagen.
Wie hoch sind die Zinsen beim Mietkauf?+
Aktuell ab effektiv ~4,9 % p.a. — abhängig von Laufzeit, Anzahlungshöhe und Fahrzeugart. Da keine teure Bonitätsprüfung anfällt und das Risiko durch die Anzahlung gedeckt ist, sind unsere Konditionen oft konkurrenzfähig mit klassischen Bankkrediten.
Gibt es Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren?+
Eine einmalige Bearbeitungsgebühr fällt an (transparent im Angebot ausgewiesen, typisch 0,5–1,5 % der Finanzierungssumme). Keine versteckten Kosten, keine Abschlussrate, keine Übergabegebühr am Vertragsende.
Kann ich Sondertilgungen leisten?+
Ja — jederzeit und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Sondertilgungen verkürzen die Laufzeit und reduzieren die Gesamtzinslast. Auch die komplette Ablösung jederzeit zum tagesaktuellen Restbetrag möglich.
Laufzeit & Kilometer
Welche Laufzeiten sind möglich?+
Üblich sind 24 bis 72 Monate. Längere Laufzeiten reduzieren die Monatsrate, erhöhen aber den Zinsaufwand. Wir kalkulieren individuell anhand Ihres Wunschbudgets und der Lebensdauer-Erwartung des Fahrzeugs.
Gibt es eine Kilometerbegrenzung?+
Nein! Anders als beim Leasing dürfen Sie unbegrenzt fahren — das Fahrzeug gehört Ihnen ohnehin am Ende. Keine Nachberechnung für Mehrkilometer, keine Gutschrift für Minderkilometer.
Was passiert am Ende der Laufzeit?+
Mit Zahlung der letzten Rate geht das Eigentum automatisch auf Sie über. Wir übersenden Ihnen den KFZ-Brief und einen Bestätigungsbrief der vollständigen Tilgung. Das war's — keine Rückgabe, keine Inspektion, keine Abschlusszahlung.
Versicherung & Wartung
Welche Versicherung ist beim Mietkauf vorgeschrieben?+
Während der Laufzeit zwingend Vollkasko mit max. 1.000 € Selbstbeteiligung sowie Haftpflicht — das schützt sowohl Sie als auch unseren Eigentumsvorbehalt. Nach Eigentumsübergang sind Sie in der freien Wahl.
Wer entscheidet über Reparaturen und Wartung?+
Sie alleine. Da Sie wirtschaftlicher Eigentümer und Halter sind, wählen Sie Werkstatt und Reparaturumfang frei. Anders als beim Leasing gibt es keine Pflicht zur Markenwerkstatt — auch freie Werkstätten sind voll zulässig.
Was passiert bei Totalschaden?+
Die Vollkasko zahlt den Wiederbeschaffungswert. Daraus wird der offene Restbetrag des Mietkaufs abgelöst, der Überschuss geht an Sie. Bei Unterdeckung greift die GAP-Versicherung (von uns empfohlen). Anders als beim Leasing wirkt die hohe Anzahlung hier zusätzlich als Puffer.
Steuer & Buchhaltung
Wie wird Mietkauf steuerlich behandelt?+
Für Gewerbetreibende: Das Fahrzeug wird mit dem Bruttokaufpreis aktiviert und über die gewöhnliche Nutzungsdauer (PKW: 6 Jahre) AfA-mäßig abgeschrieben. Die Zinsanteile der Raten sind sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Umsatzsteuer fällt einmalig auf den vollen Kaufpreis an — vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten sie sofort komplett erstattet.
Ist die Umsatzsteuer beim Mietkauf günstiger?+
Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: ja — Sie erhalten die volle Umsatzsteuer (19 %) im ersten Monat zurück. Das ist ein erheblicher Liquiditätsvorteil gegenüber Leasing, wo die USt. monatlich anfällt.
Wie wirkt sich Mietkauf auf die Bilanz aus?+
Das Fahrzeug erscheint als Anlagevermögen, der Restbetrag als Verbindlichkeit. Dies erhöht die Bilanzsumme — anders als beim Operating-Leasing, das bilanzneutral bleibt. Für viele Mittelständler ist das aber wünschenswert (Substanzaufbau, höhere Kreditwürdigkeit).
Besondere Situationen
Kann ich mit dem Fahrzeug ins Ausland fahren?+
Innerhalb der EU uneingeschränkt. Für Nicht-EU-Länder benötigen Sie während der Laufzeit eine schriftliche Reisevollmacht (kostenfrei über uns). Nach Eigentumsübergang entfällt jede Einschränkung.
Sind Umbauten, Tuning und Folierungen erlaubt?+
Ja — sofern sie reversibel sind oder den Wert nicht mindern. TÜV-eintragungspflichtige Umbauten müssen wir während der Laufzeit absegnen (formale Frage, in der Praxis problemlos). Nach Eigentumsübergang sind Sie völlig frei.
Kann ich den Vertrag vorzeitig ablösen?+
Jederzeit möglich, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Sie zahlen lediglich den offenen Restbetrag plus eine geringe Bearbeitungsgebühr (typisch 100–200 €) — danach gehört Ihnen das Fahrzeug sofort.
Was, wenn ich die Rate kurzfristig nicht zahlen kann?+
Sprechen Sie uns frühzeitig an. Wir bieten Stundungs- und Laufzeitanpassungen (max. 2× pro Vertrag, kleine Bearbeitungsgebühr) und sind grundsätzlich kulant, solange offen kommuniziert wird. Erst nach 3 Monaten Zahlungsverzug greifen formale Rückabwicklungs-Schritte.
Kann ich den Vertrag auf eine andere Person übertragen?+
Ja, ohne erneute Bonitätsprüfung — der Übernehmer muss lediglich identifiziert werden. Bearbeitungsgebühr typisch 200 €. Praktisch z. B. bei Umfirmierung, Übergabe an Familienmitglied oder Verkauf an einen bekannten Käufer.
Ablauf bei Leasify
Wie schnell kann ich mein Fahrzeug haben?+
Lagerfahrzeuge: 1–2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung. Konfigurierte Neufahrzeuge: 8–26 Wochen je nach Hersteller. Da keine Bonitätsprüfung erfolgt, sparen Sie 3–5 Werktage gegenüber klassischer Finanzierung.
Welche Fahrzeuge kann ich per Mietkauf erwerben?+
Praktisch alle: Neuwagen, Jahreswagen, Gebrauchtwagen bis 10 Jahre / 150.000 km. Auch Importfahrzeuge, Sonderbauten, Sammlerfahrzeuge und Nutzfahrzeuge. Schicken Sie uns einfach den Link oder die Eckdaten — wir prüfen und melden uns binnen 24 Stunden.
Kostet die Beratung etwas?+
Nein. Anfrage, Beratung, Kalkulation und Vertragsentwurf sind komplett kostenfrei und unverbindlich. Erst mit Ihrer Unterschrift entstehen Kosten — und auch die sind transparent im Angebot ausgewiesen.
Wie sind meine Daten geschützt?+
DSGVO-konform, SSL-verschlüsselt, gehostet auf deutschen Servern. Wir teilen Ihre Daten ausschließlich mit dem für Ihren Vertrag zuständigen Verkäufer / Bank — niemals an Dritte zu Werbezwecken. Auskunft, Berichtigung und Löschung jederzeit auf Wunsch.

Bereit für Ihren Mietkauf?

Schicken Sie uns den Link zu Ihrem Wunschfahrzeug — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer transparenten Kalkulation. Ohne SCHUFA, ohne Bonitätsprüfung.

Pflichthinweis nach §6a PAngV

Alle dargestellten Beispielrechnungen und Konditionen sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Die tatsächliche Kondition ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Bankenpartners auf Basis von Fahrzeug, Laufzeit, Anzahlung und vereinbarter Sonderzahlung. Leasify ist Vermittler und tritt nicht selbst als Darlehensgeber auf. Steuerliche Aussagen ersetzen keine Beratung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.